
In der Mitgliederversammlung von Lärmschutz Untertürkheim e.V. am 21.07.2022 wurde die Anpassung der Vereinssatzung nach den Anforderungen des Amtsgerichts diskutiert und vorgenommen.
Schon Anfang April wurde eine Klage gegen die zu erwartend Lärmbelästigung eingereicht. Insbesondere geht es dabei um die vorgeschriebenen „Hornproben“ der abgestellten Züge vor ihrer Ausfahrt – ein Signalpegel von 120 dB(A) und zwar – tags, nachts, sieben Tage die Woche.
Die Klage musste innerhalb von zehn Wochen begründet werden. Mitte Juni hat sie der Rechtsanwalt in einem 23-seitiges Pamphlet abgeschickt. Resonanz der DB/EBA: Man brauche eine Fristverlängerung, um die Sache zu bewerten. Die wurde bis zum 7. Oktober vom Gericht gewährt. Die Verhandlung sollte vermutlich erst 2023 sein. Bislang ist sie noch nicht terminiert.
Zudem wurde vom Verein beschlossen, die öffentliche Präsenz durch das Verteilen von Flyern, Unterschriften-Aktionen vor Ort zu intensivieren.
- Eine dieser Maßnahmen: Es wurde beschlossen, 5000 Informations-Flyer zu drucken, um die Einwohner von Untertürkheim darüber zu informieren, welche Lärmbelastungen mit dem Bau des Abstellbahnhofs zu erwarten sind. Im Sommer 2022 wurden praktisch alle Haushalte im Ortskern und zum Teil auch in Luginsland mit diesen Informationen versorgt.
- Unter dem Motto „Lärmschutz für den Abstellbahnhof Untertürkheim – Nein zur 120 Dezibel-Signalprobe“ soll eine Unterschriftenaktion gestartet werden, um den Bürgern eine Stimme zu geben