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Mitglie­der­ver­sammlung am 21.07.2022

von | 23. Juli 2022 | Blog

In der Mitglie­der­ver­sammlung von Lärmschutz Unter­türkheim e.V. am 21.07.2022 wurde die Anpassung der Vereins­satzung nach den Anfor­de­rungen des Amtsge­richts disku­tiert und vorgenommen.

Schon Anfang April wurde eine Klage gegen die zu erwartend Lärmbe­läs­tigung   einge­reicht. Insbe­sondere geht es dabei um die vorge­schrie­benen „Hornproben“ der abgestellten Züge vor ihrer Ausfahrt – ein Signal­pegel von 120 dB(A) und zwar – tags, nachts, sieben Tage die Woche. 

Die Klage musste innerhalb von zehn Wochen begründet werden. Mitte Juni hat sie der Rechts­anwalt in einem 23-seitiges Pamphlet abgeschickt. Resonanz der DB/EBA: Man brauche eine Frist­ver­län­gerung, um die Sache zu bewerten.  Die wurde bis zum 7. Oktober vom Gericht gewährt. Die Verhandlung sollte vermutlich erst 2023 sein.  Bislang ist sie noch nicht terminiert.

Zudem wurde vom Verein beschlossen, die öffent­liche Präsenz durch das Verteilen von Flyern, Unterschriften-Aktionen vor Ort zu intensivieren.

  • Eine dieser Maßnahmen: Es wurde beschlossen, 5000 Informations-Flyer zu drucken, um die Einwohner von Unter­türkheim darüber zu infor­mieren, welche Lärmbe­las­tungen mit dem Bau des Abstell­bahnhofs zu erwarten sind. Im Sommer 2022 wurden praktisch alle Haushalte im Ortskern und zum Teil auch in Luginsland mit diesen Infor­ma­tionen versorgt.
  • Unter dem Motto „Lärmschutz für den Abstell­bahnhof Unter­türkheim – Nein zur 120 Dezibel-Signalprobe“ soll eine Unter­schrif­ten­aktion gestartet werden, um den Bürgern eine Stimme zu geben

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