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Klage und Vergleich

von | 4. Juli 2024 | Blog, Startseite

VGH Mannheim am 03.07.2024: Klageseite, Deutsche Bahn und EBA, sowie interessierte Öffentlichkeit im Verfahren Abstellbahnhof Untertürkheim
VGH Mannheim am 03.07.2024: Klage­seite, Deutsche Bahn und EBA, sowie inter­es­sierte Öffent­lichkeit im Verfahren Abstell­bahnhof Untertürkheim

Bürger­initiative Lärmschutz Unter­türkheim e.V. schließt außer­ge­richt­lichen Vergleich mit der Deutschen Bahn

Am 3. Juli wurde die Klage der Bürger­initiative Lärmschutz Unter­türkheim e.V., vertreten durch Michael Brunnquell, gegen den Abstell­bahnhof Unter­türkheim vor dem Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt. Am Ende der fast dreistün­digen Verhandlung hatten sich die DB und der Kläger zu einem außer­ge­richt­lichen Vergleich bereit erklärt.

Das Haupt­an­liegen der Initiative war die Vermeidung der Signal­horn­probe mit einem Lärmpegel von 120-Dezibel direkt vor den angren­zenden Wohnge­bäuden – auch nachts. Als Erfolg der Klage darf der Verein verbuchen, dass er „den ICE zum Verstummen gebracht“ hat, wie die Stutt­garter Zeitung vermerkt. Zwar konnte in der Klage kein aktiver Lärmschutz durch sehr teure Lärmschutz­wände erreicht werden, der Vergleich beinhaltet dafür einen Kompromiss, der für weitere Anwohner passiven Lärmschutz vorsieht.

Zudem zitierte der Vorsit­zende Richter Rüdiger Albrecht Schrift­sätze: „Die DB Fernverkehr arbeitet daran, die Signal­horn­probe deutsch­landweit abzuschaffen.“ Würde das tatsächlich umgesetzt, könnte Michael Brunnquell, Vorsit­zender der Bürger­initiative Lärmschutz Unter­türkheim e.V., mit dem erzielten Vergleich sehr zufrieden sein. Denn „die aufge­zeigte Lösung für die 120-Dezibel Signal­horn­probe ist uns ein großes Anliegen. Damit würde eine Verbes­serung der Lärmsi­tuation weit über Unter­türkheim hinaus erreicht.“

Darüber hinaus wurden folgende formale Ergeb­nisse vereinbart:

  • Für die lauten Peak-Geräusche, die unter anderem durch hochfre­quente, laute Warn-Piepser beim Rückwärts­fahren von Straßen­fahr­zeugen entstehen, wurde die Lösung gefunden, dass statt­dessen ein verträg­li­cherer Gong-Ton verwendet wird. Auch in der Innen­rei­ni­gungs­einlage wird ein Gong-Ton zum Einsatz kommen.
  • Entgegen der ursprüng­lichen Planung werden sowohl die Außen­rei­ni­gungs­anlage als auch die Druck­luft­anlage nicht gebaut.
  • Der passive Lärmschutz wird auf weitere Gebäude in Unter­türkheim ausge­weitet. Hier wird insbe­sondere auf schall­ge­dämmten Fenstern gesetzt.

Die Klage gegen den Planfest­stel­lungs­be­schluss „Stuttgart 21 PFA 1.6b Abstell­bahnhof Unter­türkheim“ wurde bereits im April 2022 einge­reicht. Daneben hat die Bürger­initiative Lärmschutz Unter­türkheim e.V. eine Petition mit 1.086 Unter­stützern bei der Stadt Stuttgart und der Deutschen Bahn einge­reicht. Der Stutt­garter Gemein­derat unter­stützte das Anliegen nach mehr Lärmschutz für den Abstell­bahnhof durch einen mehrheit­lichen und frakti­ons­über­grei­fenden Antrag.

Bericht­erstattung in Cannstatter Zeitung:
Unter­türk­heimer bringen ICE zum Verstummen
(Artikel ebenfalls in StN und StZ)

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